Theoretische und praktische SACHKUNDEPRÜFUNG
nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Seit dem 01. Juli 2011 ist das neue Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) in Kraft getreten. Damit wird das bisherige Hundegesetz abgelöst, welches Regelungen für die Haltung eines als gefährlich in Erscheinung getretenen Hundes enthielt. Alle Personen, die sich ab dem 01.07.2011 einen Hund angeschafft haben, müssen bis zum 01.07.2013 eine theoretische und eine praktische Sachkundeprüfung nach dem NHundG nachweisen. Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem 01.07.2013 nachweislich mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat.
Andere Ausnahmen – z.B. für gleichwertige Prüfungen u.a. – finden sich im Gesetz, den Ausführungsbestimmungen oder können bei den Ordnungsämtern der Stadt und der Samtgemeinden erfragt werden. Ab dem 01.07.2013 müssen alle Personen, die nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen, VOR der Anschaffung eines Hundes eine theoretische und innerhalb des ersten Jahres eine praktische Sachkundeprüfung nach NHundG ablegen. Der BHV hat den Hundeführerschein in Zusammenarbeit mit führenden deutschen Tier-Verhaltenstherapeuten entwickelt, er wird unter anderem von der Bundestierärztekammer empfohlen und gilt als behördlich anerkannter Sachkundenachweis. Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist keine Voraussetzung.
Ich bin von den zuständigen Behörden anerkannt worden, diese Prüfung abzunehmen!!
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Neu ab 01.07.13: Zentrales Register Jede Online-Registrierung kostet 14,50 € zzgl. MWST, eine telefonische oder schriftliche Anmeldung kostet 23,50 € zzgl. MWST. https://www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter 0441/39010400 (ACHTUNG: telefonische Registrierung teurer) Prüfungsgebühr:
Nächster Prüfungstermin:
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